Häufige Fragen (FAQ)
Hier geben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und den Werthandel mit DEGUSSA. Sollten Sie dennoch Fragen haben, dann erreichen Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular.
- Handel
- Einlagerung
Beratung
Bei sogenannten Umlaufgoldmünzen handelt es sich um Münzen, die früher als Zahlungsmittel im Umlauf waren. Deshalb weisen sie häufig typische Gebrauchsspuren auf. Viele dieser Münzen wurden in so hoher Auflage geprägt, dass sie heute – sofern sie sich in gutem Zustand befinden – auch als beliebte Anlagemünzen gehandelt werden. Zu den Umlaufgoldmünzen zählen beispielsweise die 20-Mark-Goldmünzen des Deutschen Kaiserreichs, österreichische Dukaten, Kronen und Florine, britische Sovereigns sowie niederländische Goldgulden.
Produktinformationen
Die sogenannten „Bullion Coins“ (1-Unzen-Goldmünzen wie Wiener Philharmoniker, Krügerrand, Maple Leaf, China Panda, American Eagle und Buffalo) tragen in der Regel den Prägestempel des aktuellen Jahrgangs und sind neuwertig.
Bei kleineren Stückelungen stehen die Abbildungen stellvertretend für die jeweilige Münzgattung. Jahrgänge oder Motivvarianten liefern wir je nach Verfügbarkeit aus. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung eines bestimmten Jahrgangs. Dies gilt auch für die von uns angebotenen Umlaufgoldmünzen. Münzen aus der Kategorie Numismatik sind hiervon selbstverständlich ausgenommen.
Unsere Barren werden im Auftrag der Degussa Goldhandel GmbH von LBMA-zertifizierten Unternehmen hergestellt.
Aktuell verfügt die Degussa über keine eigenen Kapazitäten zur Herstellung von Edelmetallbarren. Unser Ziel ist es, unseren Kunden Edelmetallanlagen in höchster Qualität zu attraktiven Preisen anzubieten. Deshalb lassen wir unsere Barren mit dem weltweit bekannten Schriftzug und dem Sonne-Mond-Logo bei führenden Edelmetallscheideanstalten in der Schweiz und Deutschland herstellen, die mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich genau für diese Qualitätsstandards stehen.
Die Degussa fühlt sich einem nachhaltigen Umgang mit den weltweiten Rohstoffressourcen verpflichtet. Wir lassen unsere Barren deshalb ausschliesslich bei Herstellern produzieren, die den weltweit anerkannten „London Good Delivery Standard“ erfüllen und einen Nachweis über ihre eigene Lieferkette führen.
Diese stellen jedoch keine Wertminderung dar, da bei Anlagemünzen – anders als bei Sammlermünzen – nicht die besondere optische Perfektion im Vordergrund steht, sondern der Materialwert als Anlage. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Einstufung in die für Sammlermünzen üblichen Qualitätskategorien.
Andere Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium unterliegen dagegen grundsätzlich der spanischen Mehrwertsteuer (IVA). Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuerpflicht jedoch aufgeschoben oder vermieden werden, beispielsweise im Rahmen spezieller Zoll- oder Lagerverfahren. Die steuerliche Behandlung hängt dabei von der jeweiligen Lagerart, dem Verwendungszweck sowie den geltenden spanischen und europäischen Vorschriften ab.
Bestellvorgang
- Bis 5.000,00 €: 15,00 €
- Von 5.000,01 € bis 30.000,00 €: 25,00 €
- Von 30.000,01 € bis 50.000,00 €: 40,00 €
- Von 50.000,01 € bis 70.000,00 €: 40,00 €
- Über 70.000,00 €: Bitte kontaktieren Sie uns
Bei Abholung in einer unserer Niederlassungen entfallen die Versandkosten. Weitere Informationen zu Versandkosten und Versandarten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Bargeldzahlungen. Barzahlungen sind bis zu einem Betrag von 10.000 € möglich.
Zahlung
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Bei Bestellungen mit einem Warenwert von über 70.000 € oder wenn Sie eine besondere Versandlösung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir die verfügbaren Möglichkeiten gemeinsam prüfen können.
Bei Bestellungen, die per Wertkurier zugestellt werden, wird sich ein Mitarbeiter des Kurierunternehmens telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen geeigneten Zustelltermin zu vereinbaren. Die Angabe eines Wunschliefertermins ist nicht möglich.
Preisliste
Zollfreilager
Heute besteht auch die Möglichkeit, Edelmetalle über ein Zollfreilager zu lagern oder zu handeln. Ein Vorteil dabei ist, dass bei bestimmten Metallen die Mehrwertsteuer erst dann anfällt, wenn das Metall physisch ausgeliefert wird.
Beim Kauf dieser Edelmetalle in ein Degussa Zollfreilager kann jedoch weiterhin legal auf die Mehrwertsteuer verzichtet werden. Der Grund dafür ist, dass sich die Metalle während der Lagerung in einem zollrechtlich besonderen Bereich befinden. Die Mehrwertsteuer fällt erst an, wenn das Edelmetall physisch aus dem Zollfreilager ausgeliefert und in den regulären Wirtschaftskreislauf überführt wird.