Hinweisgeberschutz
Hinweis einreichen
Hinweise helfen uns, möglichen Verstößen frühzeitig entgegenzutreten und Nachteile für unser Unternehmen zu vermeiden oder zu reduzieren. Um von Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Degussa Metales Preciosos, S.L. mehrere Meldewege eingerichtet, über die – auf Wunsch auch anonym – Hinweise eingereicht werden können.Was kann gemeldet werden?
Der Verhaltenskodex der Degussa Metales Preciosos, S.L. beschreibt die hohen Ansprüche, die wir an unser eigenes Verhalten und Geschäftsgebaren sowie an das unserer Geschäftspartner stellen. Mögliche Verstöße gegen diese Maßstäbe, einschließlich Verstößen gegen geltendes Recht, können gemeldet werden. Diese können sein:- Bestechung (auch der Versuch) bzw. Korruption
- Wettbewerbswidriges Verhalten
- Kartellrechtswidriges Verhalten
- Strafrechtswidriges Verhalten, wie z. B. Diebstahl, Betrug etc.
- Unterschlagung von Material
- Schädigung des Vermögens durch Veruntreuung
- Verstoß gegen den Datenschutz und Manipulation von Dokumenten
- Verstöße gegen Arbeitsschutz- oder Umweltschutzvorschriften
- Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorgaben
- Grob ungehöriges Sozialverhalten, Diskriminierung oder Belästigung
Meldekanäle bei Degussa Metales Preciosos, S.L.
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei Degussa Metales Preciosos, S.L. haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit uns aufzunehmen:- telefonisch: +34 911 982 900 (Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr)
- per E-Mail: info.es@degussa.com
- per Post an: Degussa Metales Preciosos, S.L., C/ de Velázquez 2, 28001 Madrid, Spanien
Bitte beachten Sie bei der Übermittlung Ihres Hinweises per E-Mail, dass die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation nicht in jedem Fall vollständig gewährleistet werden kann. Sofern möglich, empfehlen wir die Nutzung der vorgesehenen internen Meldewege oder des elektronischen Hinweisgebersystems.
Anonyme Hinweise tragen dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität von Degussa Metales Preciosos, S.L. dauerhaft zu sichern. In diesem Fall nennen Sie bitte möglichst viele Details und reichen Sie – sofern vorhanden – auch Unterlagen ein, die Ihren Verdacht stützen. Nur wenn sich ausreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis zielführend bearbeitet werden.
Degussa Metales Preciosos, S.L. geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit im Umgang mit der hinweisgebenden Person sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeitende.
Elektronisch: Internetbasiertes Hinweisgeber-System
Über das elektronische Hinweisgebersystem können mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße innerhalb des Unternehmens gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym.Unser elektronisches Hinweisgebersystem ist in mehreren Sprachen verfügbar und steht allen Mitarbeitenden von Degussa Metales Preciosos, S.L., aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung. Den Zugang zum internetbasierten Hinweisgebersystem erhalten Sie über diesen Link.
Externe Meldestelle
Hinweisgebende können wählen, ob sie sich zur Meldung von Informationen über einen möglichen Verstoß an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Informationen über entsprechende externe Meldeverfahren finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Behörden.Degussa Metales Preciosos, S.L. möchte Hinweisgebende jedoch ermutigen, sich mit ihren Hinweisen zunächst an die interne Meldestelle zu wenden.
Zugang zu und Bearbeitung von Hinweisen
Eingehende Meldungen werden geprüft und bearbeitet. Durch die Einrichtung eines geschützten Bereichs ist eine – auf Wunsch auch anonyme – Kommunikation zwischen der Meldestelle und der hinweisgebenden Person möglich.Die Meldestelle nimmt Kontakt mit den Hinweisgebenden auf. Grundsätzlich gilt, dass auf eine Meldung innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung sowie innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung über den Abschluss oder eine Information über den Stand des Verfahrens erfolgen soll. Gemäß den geltenden Gesetzen muss die Antwort die Vertraulichkeit und das Recht auf Privatsphäre aller betroffenen Personen berücksichtigen.
Missbräuchliche Nutzung des Hinweisgebersystems
Im Rahmen der Aufklärung der Hinweise tragen wir auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können.Ein Missbrauch des Hinweisgebersystems wird nicht geduldet. Wir weisen daher darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Das Hinweisgebersystem ist nicht für allgemeine Beschwerden bestimmt. Sollten Sie Fragen oder Anregungen anderer Natur haben, wenden Sie sich bitte an info.es@degussa.com.
Wir bitten Sie, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen.