Alles Wichtige zu Ihrem Jubiläumsvorteil
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Jubiläumsaktion zum Degussa Goldsparplan – von der Teilnahme und den Voraussetzungen für den Cashback bis hin zur Auszahlung und Laufzeit. Die Aktion gilt für neu abgeschlossene Goldsparpläne im Aktionszeitraum vom 01.10. bis 31.12.2026.
Wer kann an der Jubiläumsaktion teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Kund:innen der deutschen Bank und Postbank, die im Aktionszeitraum vom 01.10.2026 bis 31.12.2026 einen neuen Degussa Goldsparplan über den dafür vorgesehenen Aktionslink abschließen. Im Rahmen des Abschlusses ist zudem die Anlage eines Degussa Kundenkontos erforderlich.
Was gilt als neuer Goldsparplan?
Als neuer Goldsparplan gilt ein im Aktionszeitraum neu abgeschlossener und von Degussa bestätigter Goldsparplanvertrag.
Ein bereits bestehendes Kundenkonto oder ein bereits bestehender Goldsparplan schließt die Teilnahme nicht aus. Voraussetzung ist, dass im Aktionszeitraum ein zusätzlicher neuer Goldsparplan über den Aktionslink abgeschlossen wird.
Ein bereits bestehendes Kundenkonto oder ein bereits bestehender Goldsparplan schließt die Teilnahme nicht aus. Voraussetzung ist, dass im Aktionszeitraum ein zusätzlicher neuer Goldsparplan über den Aktionslink abgeschlossen wird.
Welche Voraussetzungen müssen für den Cashback erfüllt sein?
Der Jubiläums-Cashback wird erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Aktionsvoraussetzungen gewährt. Der Goldsparplan muss mindestens sechs Monate bestehen.
Die sechsmonatige Mindestlaufzeit beginnt mit Abschluss des Goldsparplans, d.h. ab dem Datum, an dem die Vertragsunterlagen versendet wurden. Innerhalb der sechsmonatigen Mindestlaufzeit muss die für die jeweilige Cashback Stufe erforderliche Mindesteinzahlungssumme erreicht werden. Einzahlungen können regelmäßig oder unregelmäßig erfolgen; entscheidend ist die erreichte Gesamteinzahlungssumme innerhalb des maßgeblichen Zeitraums.
Die sechsmonatige Mindestlaufzeit beginnt mit Abschluss des Goldsparplans, d.h. ab dem Datum, an dem die Vertragsunterlagen versendet wurden. Innerhalb der sechsmonatigen Mindestlaufzeit muss die für die jeweilige Cashback Stufe erforderliche Mindesteinzahlungssumme erreicht werden. Einzahlungen können regelmäßig oder unregelmäßig erfolgen; entscheidend ist die erreichte Gesamteinzahlungssumme innerhalb des maßgeblichen Zeitraums.
Wie funktioniert die Cashback-Staffelung?
Die Höhe des Cashbacks richtet sich nach der erreichten Einzahlungssumme:
Die Cashback-Stufen sind nicht kumulativ. Pro qualifiziertem Goldsparplan wird maximal ein Cashback gewährt. Wird die Einzahlungssumme von mindestens 1.500 Euro erreicht, beträgt der Cashback 50 Euro. Ein zusätzlicher 25-Euro-Cashback wird nicht gewährt.
| Erreichte Einzahlungssumme | Cashback |
|---|---|
| ab 750 Euro | 25 Euro |
| ab 1.500 Euro | 50 Euro |
Die Cashback-Stufen sind nicht kumulativ. Pro qualifiziertem Goldsparplan wird maximal ein Cashback gewährt. Wird die Einzahlungssumme von mindestens 1.500 Euro erreicht, beträgt der Cashback 50 Euro. Ein zusätzlicher 25-Euro-Cashback wird nicht gewährt.
Wann wird der Cashback gutgeschrieben?
Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erfüllung sämtlicher Aktionsvoraussetzungen, sofern alle für die Auszahlung erforderlichen Informationen vorliegen.
Wie wird der Cashback ausgezahlt?
Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt separat auf ein von der Kundin bzw. dem Kunden angegebenes Referenzkonto. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass eine gültige IBAN hinterlegt ist und das Referenzkonto der Vertragsinhaberin bzw. dem Vertragsinhaber eindeutig zugeordnet werden kann. Das Referenzkonto muss grundsätzlich auf den Namen der Vertragsinhaberin bzw. des Vertragsinhabers geführt werden.
Die konkrete Hinterlegung der IBAN erfolgt im Rahmen des Auszahlungsprozesses. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung keine gültige IBAN vorliegt, wird die Kundin bzw. der Kunde entsprechend informiert und aufgefordert, die erforderlichen Kontodaten im Kundenkonto zu ergänzen.
Die konkrete Hinterlegung der IBAN erfolgt im Rahmen des Auszahlungsprozesses. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung keine gültige IBAN vorliegt, wird die Kundin bzw. der Kunde entsprechend informiert und aufgefordert, die erforderlichen Kontodaten im Kundenkonto zu ergänzen.
Kann ich mit mehreren Goldsparplänen mehrfach teilnehmen?
Ja, grundsätzlich kann für jeden qualifizierten Goldsparplan jeweils ein Cashback gewährt werden, wenn eine Person mehrere neue Goldsparpläne im Aktionszeitraum abschließt und jeder dieser Goldsparpläne die Aktionsvoraussetzungen erfüllt.
Was passiert, wenn ich den Goldsparplan vorzeitig aktiv kündige oder pausiere?
Wird der Goldsparplan vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt oder pausiert oder werden die Aktionsvoraussetzungen aus anderen Gründen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf den Cashback. Wenn die Mindesteinzahlungssumme von 750 Euro innerhalb des maßgeblichen Zeitraums nicht erreicht wird, besteht kein Anspruch auf einen Cashback.
Kann ich meine Sparrate während der Aktion ändern?
Die Einzahlungen können regelmäßig oder unregelmäßig erfolgen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Mindesteinzahlungssumme innerhalb der sechsmonatigen Mindestlaufzeit erreicht wird und der Goldsparplan nicht pausiert oder gekündigt wurde. Zurückgebuchte, stornierte oder anderweitig rückabgewickelte Zahlungen werden hingegen nicht auf die erforderliche Mindesteinzahlungssumme angerechnet.
Ist die Jubiläumsaktion limitiert?
Das Angebot ist auf 500 Jubiläums-Cashbacks pro Bank limitiert. Degussa behält sich vor, die Aktion bei hoher Nachfrage zu begrenzen oder die Aktion vorzeitig zu beenden. Eine etwaige Begrenzung oder Beendigung wird auf der jeweiligen Aktionsseite kommuniziert. Eine gesonderte Reservierung von Plätzen oder die Führung einer Warteliste erfolgt nicht.
Kann ich den Aktions-Goldsparplan auch für eine andere Person abschließen?
Nein, der Goldsparplan muss im eigenen Namen abgeschlossen werden. Der Vertragsname des Goldsparplans und die für die Auszahlung hinterlegten Kontodaten müssen übereinstimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Cashback eindeutig der berechtigten Person zugeordnet und auf das passende Referenzkonto ausgezahlt werden kann.