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Häufige Fragen (FAQ)

Hier geben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und den Werthandel mit DEGUSSA . Sollten Sie dennoch Fragen haben, dann erreichen Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular.

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  • Einlagerung
Beratung Produktinformationen Goldsparplan Bestellvorgang Zahlung Versand Ankaufsabwicklung

Beratung

Was sind Umlaufgoldmünzen?

Bei sogenannten Umlaufgoldmünzen handelt es sich um Münzen, die früher als Zahlungsmittel im Umlauf waren. Deshalb weisen sie häufig typische Gebrauchsspuren auf. Viele dieser Münzen wurden in so hoher Auflage geprägt, dass sie heute – sofern sie sich in gutem Zustand befinden – auch als beliebte Anlagemünzen gehandelt werden. Zu den Umlaufgoldmünzen zählen beispielsweise die 20-Mark-Goldmünzen des Deutschen Kaiserreichs, österreichische Dukaten, Kronen und Florine, britische Sovereigns sowie niederländische Goldgulden.

Kann ich auf Limit kaufen?
Eine Limit-Order, also ein Kauf unter Angabe eines maximalen Kaufpreises bzw. einer Preisobergrenze, ist nicht möglich.
Öffnungszeiten der Verkaufsgeschäfte
Die Öffnungszeiten finden Sie hier nach Auswahl des jeweiligen Verkaufsgeschäfts.
Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?
Ihre Daten sind bei uns sicher. Für den gesamten Bestell- und Liefervorgang gilt: Der Schutz Ihrer Daten ist uns besonders wichtig. Deshalb erfassen wir ausschliesslich Angaben, die für die Abwicklung erforderlich sind. Ihre Daten werden keinesfalls an am Bestell- und Liefervorgang unbeteiligte Dritte weitergegeben.
Zu welchen Zeiten kann ich online bestellen?
Unser Online-Shop steht Ihnen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung.
Gibt es Preisunterschiede zwischen Online-Bestellung und Kauf im Ladengeschäft?
Nein. Die in unserem Online-Shop ersichtlichen Preise gelten selbstverständlich auch in allen unseren Verkaufsgeschäften. Eine Aktualisierung unserer Produktpreise entsprechend dem internationalen Goldpreis erfolgt in fünfminütigen Intervallen.
Kann ich auch Metalle an die Degussa verkaufen?
Selbstverständlich kaufen wir auch Edelmetalle an. Sie können Ihr Edelmetall direkt in einem unserer Degussa Verkaufsgeschäfte prüfen und bewerten lassen. Unsere Experten beraten Sie persönlich und ermitteln transparent den aktuellen Ankaufspreis. Alle weiteren Informationen finden Sie hier. Die aktuellen An- und Verkaufspreise (Aktualisierung in fünfminütigen Intervallen) entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Produktinformationen

Differenzbesteuerung bei Silbermünzen
Bei unseren Silbermünzen handelt es sich um Endpreise. Sämtliche Steuern und Abgaben sind bereits im Preis enthalten. Edelmetalle können je nach Produktkategorie unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unterliegen. Die jeweils gültigen Preise verstehen sich inklusive der anwendbaren Steuern.
Handelt es sich bei den angebotenen Produkten ausschliesslich um Neuware?
Bei unseren Degussa Edelmetallbarren handelt es sich um ungebrauchte Neuware mit Zertifikat.

Die sogenannten „Bullion Coins“ (1-Unzen-Goldmünzen wie Wiener Philharmoniker, Krügerrand, Maple Leaf, China Panda, American Eagle und Buffalo) tragen in der Regel den Prägestempel des aktuellen Jahrgangs und sind neuwertig.

Bei kleineren Stückelungen stehen die Abbildungen stellvertretend für die jeweilige Münzgattung. Jahrgänge oder Motivvarianten liefern wir je nach Verfügbarkeit aus. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung eines bestimmten Jahrgangs. Dies gilt auch für die von uns angebotenen Umlaufgoldmünzen. Münzen aus der Kategorie Numismatik sind hiervon selbstverständlich ausgenommen.
Wie sind die Degussa Barren verpackt?
Unsere Edelmetallbarren werden im Auftrag der Degussa Goldhandel GmbH von LBMA-zertifizierten Unternehmen in der Schweiz hergestellt. Bis zu einem Feingewicht von 100 g werden sie mit einem im Blister eingeschweissten Echtheitszertifikat (auf der Unterseite des Barrens) geliefert. Die grösseren Barren sind in Folientaschen verpackt.
Sind Degussa Barren LBMA-zertifiziert?
Generell sind nur die sogenannten Standardbarren LBMA-zertifiziert. Ein Standardgoldbarren („Good-Delivery-Barren“) wiegt nominell 400 Feinunzen (rund 12,44 kg). Das zugelassene Feingewicht der Gold-Standardbarren kann jedoch zwischen 350 und 430 Unzen variieren (750 bis 1100 Feinunzen bei Silber).

Unsere Barren werden im Auftrag der Degussa Goldhandel GmbH von LBMA-zertifizierten Unternehmen hergestellt.

Aktuell verfügt die Degussa über keine eigenen Kapazitäten zur Herstellung von Edelmetallbarren. Unser Ziel ist es, unseren Kunden Edelmetallanlagen in höchster Qualität zu attraktiven Preisen anzubieten. Deshalb lassen wir unsere Barren mit dem weltweit bekannten Schriftzug und dem Sonne-Mond-Logo bei führenden Edelmetallscheideanstalten in der Schweiz und Deutschland herstellen, die mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich genau für diese Qualitätsstandards stehen.

Die Degussa fühlt sich einem nachhaltigen Umgang mit den weltweiten Rohstoffressourcen verpflichtet. Wir lassen unsere Barren deshalb ausschliesslich bei Herstellern produzieren, die den weltweit anerkannten „London Good Delivery Standard“ erfüllen und einen Nachweis über ihre eigene Lieferkette führen.
Was ist die handelsübliche Qualität bei Anlagemünzen?
Anlagemünzen werden – ähnlich wie Umlaufmünzen – in grossen Mengen maschinell geprägt. In der Regel dient ein Prägestempel zur Herstellung einer grossen Anzahl von Münzen. Kleinere Unebenheiten, Dellen, Kerben oder ähnliche Unvollkommenheiten, die sowohl im Herstellungsprozess als auch beim späteren Transport und Handling entstehen können, sind daher unvermeidbar. Ebenso können jahrgangsabhängige Unterschiede oder leichte Gebrauchsspuren auftreten.

Diese stellen jedoch keine Wertminderung dar, da bei Anlagemünzen – anders als bei Sammlermünzen – nicht die besondere optische Perfektion im Vordergrund steht, sondern der Materialwert als Anlage. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Einstufung in die für Sammlermünzen üblichen Qualitätskategorien.
Warum ist Gold mehrwertsteuerfrei?
Physisches Anlagegold ist in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu zählen Goldbarren mit einem hohen Feingehalt sowie bestimmte Goldmünzen, die als Anlagegold gelten. Voraussetzung ist unter anderem, dass Goldbarren einen Feingehalt von mindestens 995/1.000 aufweisen. Goldmünzen müssen in der Regel einen Feingehalt von mindestens 900/1.000 besitzen, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein.

Andere Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium unterliegen dagegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer. Diese kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, beispielsweise wenn Edelmetalle in einem Zollfreilager gelagert werden und nicht in den steuerpflichtigen Wirtschaftskreislauf überführt werden.

Bestellvorgang

Gibt es Mengenrabatt?
Eine Gewährung von Preisnachlässen ist nicht möglich.
Kann ich meine Bestellung widerrufen?
Investmentprodukte sind vom Widerruf ausgeschlossen, da deren Preise von Schwankungen auf den Finanzmärkten abhängen, auf die wir keinen Einfluss haben (siehe unsere AGB § 6 Widerruf und Ausnahmen).
Kann ich mehrere Bestellungen zu einer Lieferung zusammenfassen?
Nein. Jede Bestellung generiert automatisch einen Lieferschein und eine Versandtour. Dadurch entstehen für jede Bestellung entsprechende Logistikkosten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass pro Bestellvorgang auch jeweils eine separate Versandgebühr anfällt.
Kann sich der Kaufpreis nach Bestellabgabe noch ändern?
Sobald Sie Ihre Bestellung abgegeben haben, erhalten Sie umgehend eine Bestell- und Auftragsbestätigung per E-Mail. Daraus geht hervor, welches Produkt Sie zu welchem Preis gekauft haben. Dieser Preis ist für uns verbindlich. Wir erwarten jedoch eine schnelle Zahlungsabwicklung innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage.
Muss ich mich beim Online-Kauf registrieren?
Wir empfehlen Ihnen, sich als Kunde bei uns zu registrieren, da wir Ihnen auf diese Weise den bestmöglichen Service bieten können. Sie können jedoch auch ohne Kundenkonto bei uns einkaufen.
Muss ich zuerst online bestellen, um Ware im Ladengeschäft zu kaufen?
Neben unseren klassischen Degussa-Barren halten wir in unseren Verkaufsgeschäften auch ein umfassendes Angebot an Anlagemünzen verschiedener Emittenten für Sie bereit. Eine vorherige Online-Bestellung ist für den Kauf vor Ort nicht erforderlich.
Was bedeutet der Preiscountdown?
Die Preise im Onlineshop werden alle 5 Minuten aktualisiert. Während des Bestellvorgangs geben wir Ihnen jedoch 15 Minuten Zeit, um Ihre Bestellung auszuführen und abzuschliessen. In dieser Zeit ändert sich der Preis für Sie nicht. Die verbleibende Zeit wird Ihnen rechts oben in der Kopfzeile des Online-Shops angezeigt. Sollten Sie länger als 15 Minuten für Ihre Bestellung benötigen, wird eine Aktualisierung des Warenkorbs erforderlich.
Wie ist der Status meiner Bestellung?
Falls Sie sich als Kunde bei uns registriert haben, können Sie den Status Ihrer Bestellung jederzeit in Ihrem Kundenkonto einsehen.
Wie erfahre ich, ob meine Zahlung eingegangen ist?
Sobald wir den Zahlungseingang verbuchen und bearbeiten, werden Sie automatisch per systemgenerierter E-Mail über den Erhalt der Zahlung sowie über den Versand beziehungsweise die Abholbereitschaft Ihrer Bestellung informiert. Daher sind Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Auftrags per E-Mail, Telefon oder ähnlichem nicht notwendig und beschleunigen die Bearbeitung der Bestellung nicht.
Wie lange dauert meine Überweisung?
Zwischen der Abbuchung von Ihrem Konto und der tatsächlichen Gutschrift auf unserem Konto können erfahrungsgemäss 2 bis 3 Arbeitstage liegen. Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, werden Sie per E-Mail informiert.
Welche Kosten fallen bei einer Bestellung an?
Zusätzlich zum Kaufpreis der jeweiligen Artikel fallen Versandkosten an. Die Kosten für den Versand per Wertkurier betragen CHF 25.00 bis zu einem Warenwert von CHF 25'000.00. Ab einem Warenwert von CHF 25'000.00 erfolgt die Lieferung kostenfrei. Bei Selbstabholung in unseren Verkaufsgeschäften entfallen selbstverständlich die Versandkosten. Weitere Informationen zu Versandkosten und Versandarten finden Sie hier.
Ist eine Barzahlung bei Abholung der Online-Bestellungen möglich?
Die Bezahlung bei einer Bestellung über den Degussa Online-Shop erfolgt per Vorkasse durch Banküberweisung oder bis zu einem Bestellwert von CHF 15'000.00 per Kreditkarte (Mastercard oder Visa). Eine Barzahlung von Online-Bestellungen bei Abholung im gewählten Degussa Verkaufsgeschäft ist nicht möglich.
Vollmacht zur Abholung im Verkaufsgeschäft
Falls Sie die Ware durch eine dritte Person abholen lassen möchten, finden Sie hier die entsprechende Vollmacht, die Sie bitte ausfüllen und unterzeichnen. Bitte verwenden Sie ausschliesslich diese Vollmacht und beachten Sie die grau hinterlegten Hinweise zur Legitimationsprüfung (Originalausweis beziehungsweise beglaubigte Kopie).

Zahlung

Wo finde ich die Zahlungsinformationen?
Nach erfolgreicher Bestellabgabe erhalten Sie von uns umgehend eine Bestell- und Auftragsbestätigung per E-Mail, welche alle notwendigen Informationen zum Bezahlvorgang enthält.
Welche Zahlungsarten stehen zur Verfügung?
Informationen zu Ihren Bezahloptionen finden Sie auf der Seite Zahlungsarten.

Versand

Ist eine Lieferung ins Ausland möglich?
Nein. Wir versenden ausschliesslich innerhalb der Schweiz. Ein Versand ins Ausland ist aktuell aus steuerlichen und logistischen Gründen nicht möglich. Sie können selbstverständlich aus dem umfangreichen Sortiment in einem unserer Degussa Verkaufsgeschäfte in der Schweiz direkt vor Ort einkaufen.
Ist eine Versandverzögerung möglich?
Ein Hinauszögern der Warenlieferung ist nicht möglich. Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, müssen wir die Ware zum Versand geben. Bitte planen Sie eine allfällige Abwesenheit bereits vor Ihrer Bestellung ein.
Ist meine Warenlieferung versichert?
Selbstverständlich ist Ihre Bestellung auf dem Transportweg versichert.
Ist der Versand an eine Packstation oder Poststelle möglich?
Der Versand an eine Packstation oder Poststelle ist nicht möglich, da die Übergabe persönlich erfolgen muss.
Kann ich meine Bestellung zur Selbstabholung in ein Degussa Verkaufsgeschäft liefern lassen?
Ja, das ist möglich. Alle Informationen zur persönlichen Abholung in einem Degussa Verkaufsgeschäft finden Sie auf unserer Seite Versandarten.
Kann ich einen Zustelltermin vereinbaren?
Bei einem Bestellwert unter CHF 2'500.00 ist die Vereinbarung von Zustellterminen per Telefon, E-Mail oder ähnlichem nicht möglich.

Ab einem Bestellwert von CHF 2'500.00 wird sich ein Mitarbeiter des Wertkurierunternehmens telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen einen passenden Zustelltermin (vormittags / nachmittags) zu vereinbaren. Die Angabe eines Wunschliefertermins ist nicht möglich. 
Worauf sollte ich bei der Warenannahme achten?
Bei der Übergabe der Warensendung vom Kurier an Sie ist darauf zu achten, dass die Lieferung unversehrt ist. Sollte dies nicht der Fall sein (z. B. wenn die Verpackung aufgerissen ist), verweigern Sie bitte die Annahme. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Kurier nicht verpflichtet ist, die Ware in Ihrem Beisein zu öffnen.
Muss ich die Ware persönlich in Empfang nehmen?
Falls Sie nicht persönlich vor Ort sind und das Paket entgegennehmen können, teilen Sie uns bitte die vollständigen Namen der Personen mit, die zur Entgegennahme berechtigt sein sollen. Zur Legitimation benötigt diese Person folgende Unterlagen: eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, eine Kopie Ihres Personalausweises sowie den eigenen Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie).
Wie hoch sind die Versandkosten?
Alle Informationen zu den Versandarten und -kosten finden Sie auf der Seite Versandarten.

Verkaufsabwicklung

Warum erhalte ich für einige Produkte nur einen Schätzwert?
Bei einigen Produkten lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Legierungen vorab kein zuverlässiger Wert bestimmen. Für die vorläufige Preisermittlung gehen wir daher von einer Standardlegierung aus. Sie müssen lediglich das Gewicht Ihrer Einsendung angeben. Unsere Spezialisten analysieren anschliessend die wesentlichen Bestandteile und ermitteln daraufhin den tatsächlichen Warenwert.
Was ist ein Safebag?
Bei der Versandart Abholung bringt der Wertkurier ein Safebag mit. Ihre bereits vorverpackte Ware legen Sie selbst in das Safebag und versiegeln es anschliessend mit dem selbstklebenden Sicherheitsverschluss.

Das Safebag hat die Masse 43 × 33 cm. Bitte beachten Sie, dass Ihre vorverpackte Ware maximal DIN A4 gross sein darf, damit sie in das Safebag passt.
Ich gehe davon aus, dass meine Ware nur 2. Wahl ist. Wie gehe ich damit um?
Markieren Sie im Verkaufsprozess einfach den entsprechenden Artikel mit der Option „2. Wahl“. Der Kaufpreis wird dann unter Berücksichtigung des jeweiligen Abschlags berechnet.
Ich kenne die Feinheit meiner Ware nicht.
Wenn Ihnen die Feinheit Ihrer Ware nicht bekannt ist, geben Sie einfach das Gewicht an und wählen beim Feingehalt die Option „keine Angabe“. Sie erhalten daraufhin einen vorläufigen Schätzwert als unverbindlichen Kaufpreis Ihrer Einlieferung. Nach der Analyse vergüten wir selbstverständlich den tatsächlichen Wert.
Ist der Preis zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses bindend?
Sie erhalten einen verbindlichen Ankaufspreis entsprechend der von Ihnen angegebenen Erhaltung (1. Wahl oder 2. Wahl). Voraussetzung ist, dass die Ware innerhalb einer Woche an uns versendet wird.
Wie soll ich meine Ware verpacken?
Verpacken Sie Ihre Ware stets blickdicht und sicher gegen Kratzer oder andere Beschädigungen. Innerhalb des Pakets sollte sich die Ware nicht bewegen können. Insbesondere Dentalgold muss immer separat in einem geschlossenen Behälter oder Beutel verpackt werden.
Was ist der Timer?
Unsere (Schätz-)Preise können sich im Tagesverlauf ändern. Daher ist Ihr Warenkorb 15 Minuten lang preislich reserviert. Die verbleibende Zeit wird Ihnen oben rechts im Shop angezeigt.
Nach Ablauf der 15 Minuten bleibt Ihr Warenkorb bestehen, allerdings müssen Sie einer möglichen Preisänderung erneut zustimmen.
Was geschieht, wenn meine Ware doch nur 2. Wahl ist?
Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass die Ware nur 2. Wahl ist, wird der entsprechende Abschlag berücksichtigt. Über die Anpassung informieren wir Sie selbstverständlich per E-Mail.
An Degussa verkaufen: Verpackung und Versandarten
Ankaufswert bis 2.500 CHF
Bei einem Ankaufswarenwert von bis zu 2.500 CHF bekommen Sie eine bereits voradressierte Verpackung an Ihre Wunschadresse zugeschickt. Die Grösse des Pakets beläuft sich auf 16,0 x 13,5 x 7,5 cm und ist bei Versand automatisch bis zu einem Warenwert von 50 CHF bis 2.500 CHF versichert. Bitte beachten Sie, dass die Ware zusätzlich stoss­sicher (ausreichend Luftpolsterfolie oder z. B. Zeitungspapier) in dem zur Verfügung gestellten Paket gesichert wird, sodass keine Wertminderung durch den Versand in Kauf genommen werden muss.
Die Versandkosten für diese Versandart betragen 14,90 CHF.

Ankaufswert von 2.500,01 CHF bis 25.000 CHF
Bei einem Warenwert von 2.500,01 CHF bis 25.000 CHF (max. Gewicht bis 5 kg) vereinbaren Sie bitte innerhalb von 2 Werktagen einen Abholtermin mit dem zuständigen Wertkurier. Nutzen Sie dazu bitte den Link, den Sie in der Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten. Sie können das Zeitfenster für die Abholung auf bis zu drei Stunden eingrenzen.

Verpacken Sie Ihre Ware blickdicht und sicher gegen Verkratzen und sonstige Beschädigungen. Bei der Abholung erhalten Sie von unserem Wertkurier ein entsprechendes Sicherheitsmailbag (Safebag) mit den Massen 43 x 33 cm. Bedenken Sie bitte, dass die Verpackung Ihrer Ware nicht grösser als maximal DIN A4 ist, damit sie in den Safebag passt. Die von Ihnen vorverpackte Ware sollten Sie selbst in das Safebag verbringen und anschliessend mit dem selbstklebenden Sicherheitsverschluss versiegeln. Die Warenübergabe wird vom Wertkurier dokumentiert. Somit ist ein lückenloser Transport bis zum Öffnen und Bewerten Ihrer Ware gewährleistet. Der Arbeitsvorgang des Öffnens und Bewertens Ihrer Ware erfolgt stets unter Videoüberwachung.
Die Versandkosten für diese Versandart betragen 24,90 CHF. Die Abholkosten werden mit dem vereinbarten Kaufpreis verrechnet.

Ankaufswert ab 25.000,01 CHF
Sendungen mit einem Wert von bis zu 500.000 CHF und einem Gewicht von maximal 5 kg können Sie direkt und unter höchsten Sicherheitsstandards über einen spezialisierten Wertkurier in Zusammenarbeit mit der Degussa bei Ihrer Wunschadresse abholen lassen. Der Wunschtermin für die Abholung wird direkt online bequem vereinbart. Nähere Informationen erhalten Sie in der Auftragsbestätigungsmail.

Verpacken Sie Ihre Ware blickdicht und sicher gegen Verkratzen und sonstige Beschädigungen. Bei der Abholung erhalten Sie von unserem Wertkurier ein entsprechendes Sicherheitsmailbag (Safebag) mit den Massen 43 x 33 cm. Bedenken Sie bitte, dass die Verpackung Ihrer Ware nicht grösser als maximal DIN A4 ist, damit sie in den Safebag passt. Die von Ihnen vorverpackte Ware sollten Sie selbst in das Safebag verbringen und anschliessend mit dem selbstklebenden Sicherheitsverschluss versiegeln. Die Warenübergabe wird vom Wertkurier dokumentiert. Somit ist ein lückenloser Transport bis zum Öffnen und Bewerten Ihrer Ware gewährleistet. Der Arbeitsvorgang des Öffnens und Bewertens Ihrer Ware erfolgt stets unter Videoüberwachung.
Die Versandkosten für diese Versandart betragen 34,90 CHF. Die Abholkosten werden mit dem vereinbarten Kaufpreis verrechnet.
1. Wahl Produkte an uns verkaufen
Die Ware, die Sie an uns verkaufen möchten, befindet sich in der unversehrten Originalverpackung und ist frei von Kratzern, Dellen, Randschäden oder Verfärbungen. Der Artikel ist somit in einem Zustand, in dem er unmittelbar wieder in Umlauf gebracht werden kann.
2. Wahl Produkte an uns verkaufen
Die eingereichte Ware befindet sich nicht mehr in der Originalverpackung oder die Verpackung ist beschädigt. Die Münzen oder Barren weisen beispielsweise Kratzer, Randschäden, Dellen oder Flecken auf. In diesem Fall wird ein entsprechender Preisabschlag berücksichtigt, der automatisch vom Ankaufspreis abgezogen wird.
Wertlager Preisliste Zollfreilager

Preisliste

Welche Preise gelten für die Einlagerung?
Die aktuell gültigen Preise für die Einlagerung finden Sie in unserer Preisliste.

Zollfreilager

Was ist das Zollfreilager und wo steht es?
Bei einem Zollfreilager handelt es sich um ein Transitlager für Waren, in dem Güter unter besonderen zollrechtlichen Bedingungen zwischengelagert werden können. Ursprünglich diente es vor allem der vorübergehenden Lagerung von Waren im internationalen Handel.

Heute besteht auch die Möglichkeit, Edelmetalle über ein Zollfreilager zu lagern oder zu handeln. Ein Vorteil dabei ist, dass bei bestimmten Metallen die Mehrwertsteuer erst dann anfällt, wenn das Metall physisch ausgeliefert wird.

Die Hochsicherheitslager befinden sich in der Schweiz und erfüllen höchste Sicherheitsstandards für die professionelle Verwahrung von Edelmetallen.
Welche Gebühren und Kosten fallen für die Einlagerung an?
Die anfallenden Gebühren und Kosten für die Einlagerung im Degussa Zollfreilager entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Welche Produkte sind beim Kauf in ein Degussa Zollfreilager von der MwSt. befreit?
Neben 1 kg-, 5 kg- und 15 kg-Silberbarren sind auch 100-Gramm-Platinbarren und Palladiumbarren sowie 1-Unzen-Silbermünzen (Maple Leaf, Britannia und Krügerrand) beim Kauf über das Degussa Zollfreilager mehrwertsteuerfrei erhältlich.
Weshalb sind Silber, Platin und Palladium beim Kauf in ein Degussa Zollfreilager von der MwSt. befreit?
Silber, Platin und Palladium sind grundsätzlich nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2022 darf die Differenzbesteuerung für Silberanlagemünzen in vielen Fällen nicht mehr angewendet werden.

Beim Kauf dieser Edelmetalle in ein Degussa Zollfreilager kann jedoch weiterhin legal auf die Mehrwertsteuer verzichtet werden. Der Grund dafür ist, dass sich die Metalle während der Lagerung in einem zollrechtlich besonderen Bereich befinden. Die Mehrwertsteuer fällt erst an, wenn das Edelmetall physisch aus dem Zollfreilager ausgeliefert und in den regulären Wirtschaftskreislauf überführt wird.
Kann ich auch Gold dem Degussa Zollfreilager beimischen?
Aktuell sind ausschliesslich die sogenannten Weissmetalle, also Silber, Platin und Palladium, über das Degussa Zollfreilager erhältlich. Gold hingegen unterliegt grundsätzlich keiner Mehrwertsteuer und kann daher direkt ohne steuerliche Nachteile erworben werden.
Was passiert, wenn ich die Produkte ausliefern lasse?
Eine Auslieferung ist jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Bei der Auslieferung wird der jeweils gültige Mehrwertsteuerbetrag ermittelt und entsprechend in Rechnung gestellt.
044 403 41 10
info.ch@degussa.com  
Mo-Fr:
9-17 Uhr

 
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