Hinweisgeberschutz
Hinweis einreichen
Hinweise helfen uns, möglichen Verstössen frühzeitig entgegenzutreten und Nachteile für unser Unternehmen zu vermeiden oder zu reduzieren. Um von Verstössen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Degussa Goldhandel AG mehrere Meldewege eingerichtet, über die – auf Wunsch auch anonym – Hinweise eingereicht werden können.Was kann gemeldet werden?
Der Verhaltenskodex der Degussa Goldhandel AG beschreibt die hohen Ansprüche, die wir an unser eigenes Verhalten und Geschäftsgebaren sowie an das unserer Geschäftspartner stellen. Mögliche Verstösse gegen diese Massstäbe, einschliesslich Verstösse gegen geltendes Recht, können gemeldet werden. Diese können sein:- Bestechung (auch der Versuch) bzw. Korruption
- Wettbewerbswidriges Verhalten
- Kartellrechtswidriges Verhalten
- Strafrechtswidriges Verhalten, wie z. B. Diebstahl, Betrug etc.
- Unterschlagung von Material
- Schädigung des Vermögens durch Veruntreuung
- Verstoss gegen den Datenschutz und Manipulation von Dokumenten
- Verstösse gegen Arbeitsschutz- oder Umweltschutzvorschriften
- Verstösse gegen geldwäscherechtliche Vorgaben
- Grob ungehöriges Sozialverhalten, Diskriminierung oder Belästigung
Meldekanäle bei der Degussa Goldhandel AG
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstösse bei der Degussa Goldhandel AG haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit der Ombudsstelle aufzunehmen:- telefonisch: +49 2175 1655 240 (Montag bis Freitag zu den Geschäftszeiten)
- per Post an: @-yet GmbH Ombudsstelle, Schloss Eicherhof, 42799 Leichlingen
Bitte beachten Sie bei der Übersendung Ihres Hinweises per E-Mail, dass unter Umständen die Vertraulichkeit nicht vollständig gewährleistet werden kann, da Zugriffe auf elektronische Kommunikation durch Dritte grundsätzlich möglich sind. Nutzen Sie daher bitte folgende E-Mail-Adresse ausschliesslich für allgemeine Fragen zum Hinweisgeberschutz. Reichen Sie hier bitte keine Hinweise ein. Fragen per E-Mail an: meldestelle@add-yet.de
Anonyme Hinweise tragen dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität der Degussa Goldhandel AG dauerhaft zu sichern. In diesem Fall nennen Sie bitte möglichst viele Details und reichen Sie – sofern vorhanden – auch Unterlagen ein, die Ihren Verdacht stützen. Nur wenn sich ausreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis zielführend bearbeitet werden.
Die Degussa Goldhandel AG geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit im Umgang mit der hinweisgebenden Person sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeitende.
Elektronisch: Internetbasiertes Hinweisgeber-System
Über das elektronische Hinweisgebersystem können mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstösse innerhalb des Unternehmens gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym.Unser elektronisches Hinweisgebersystem ist in mehreren Sprachen verfügbar und steht allen Mitarbeitenden der Degussa Goldhandel AG, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung. Den Zugang zum internetbasierten Hinweisgebersystem erhalten Sie über diesen Link.
Externe Meldestelle
Hinweisgebende können wählen, ob sie sich zur Meldung von Informationen über einen möglichen Verstoss an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Informationen über entsprechende externe Meldeverfahren finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Behörden.Die Degussa Goldhandel AG möchte Hinweisgebende jedoch ermutigen, sich mit ihren Hinweisen zunächst an die interne Meldestelle (Ombudsstelle) zu wenden.
Zugang zu und Bearbeitung von Hinweisen
Eingehende Meldungen werden durch Mitarbeitende der Ombudsstelle geprüft und bearbeitet. Durch die Einrichtung eines geschützten Bereichs ist eine – auf Wunsch auch anonyme – Kommunikation zwischen Ombudsstelle und hinweisgebender Person möglich.Die Ombudsstelle nimmt Kontakt mit den Hinweisgebenden auf. Grundsätzlich gilt, dass auf eine Meldung innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung sowie innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung über den Abschluss oder eine Information über den Stand des Verfahrens erfolgen soll. Gemäss den geltenden Gesetzen muss die Antwort die Vertraulichkeit und das Recht auf Privatsphäre aller betroffenen Personen berücksichtigen.
Missbräuchliche Nutzung des Hinweisgebersystems
Im Rahmen der Aufklärung der Hinweise tragen wir auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können.Ein Missbrauch des Hinweisgebersystems wird nicht geduldet. Wir weisen daher darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Das Hinweisgebersystem ist nicht für allgemeine Beschwerden bestimmt. Sollten Sie Fragen oder Anregungen anderer Natur haben, wenden Sie sich bitte an info@degussa-goldhandel.ch.
Wir bitten Sie, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen.